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	<title>Kommentare zu: 300, 2.000, 15.000-Bielefeld, Frankfurt, Berlin</title>
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	<description>Einmal Blogger - immer Blogger...</description>
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		<title>Von: matziberlin.de newsletter &#187; Blog Archive &#187; Kurzinfo an die Berliner Zeitung (BZ) - 22. September das waren Demonstranten.</title>
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		<dc:creator>matziberlin.de newsletter &#187; Blog Archive &#187; Kurzinfo an die Berliner Zeitung (BZ) - 22. September das waren Demonstranten.</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 24 Sep 2007 20:45:44 +0000</pubDate>
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		<description>[...] &#8220;300, 2.000, 15.000 - Bielefeld, Frankfurt, Berlin&#8221; (blog.juber.de) [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] &#8220;300, 2.000, 15.000 &#8211; Bielefeld, Frankfurt, Berlin&#8221; (blog.juber.de) [...]</p>
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		<title>Von: Axel</title>
		<link>http://www.juber.de/wss/?p=1536#comment-2829</link>
		<dc:creator>Axel</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 24 Sep 2007 17:29:43 +0000</pubDate>
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		<description>Dass sich jemand wie Herr Kurbjuhn, der auf seiner Homepage zum Parteiprogramm der NPD verweist, für die Abschaffung des &quot;Volksverhetzungs-Paragraphen&quot; 130 einsetzt, wundert mich keineswegs!</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Dass sich jemand wie Herr Kurbjuhn, der auf seiner Homepage zum Parteiprogramm der NPD verweist, für die Abschaffung des &#8220;Volksverhetzungs-Paragraphen&#8221; 130 einsetzt, wundert mich keineswegs!</p>
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		<title>Von: Thomas Kurbjuhn</title>
		<link>http://www.juber.de/wss/?p=1536#comment-2828</link>
		<dc:creator>Thomas Kurbjuhn</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 24 Sep 2007 13:42:18 +0000</pubDate>
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		<description>Sowohl drittes Reich als auch DDR waren Gesellschaften, in denen Meinungsverbote die Grundlage der Diktatur bildeten. Deshalb sehe ich den Überwachungsstaat eher als Begleiterscheinung einer Demokratiegefährdung, deren Kern jedoch die Idee eines Ehrenschutzstaates ist. Letzterer ist jedoch meines Erachtens nicht geeignet, die Demokratie auf lange Sicht zu erhalten. Nur der Staat, der die geistige Freiheit seiner Bürger voranstellt, ist eine Demkratie hoher Qualität und damit geeignet, diese Demokratie langfristig zu erhalten.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Sowohl drittes Reich als auch DDR waren Gesellschaften, in denen Meinungsverbote die Grundlage der Diktatur bildeten. Deshalb sehe ich den Überwachungsstaat eher als Begleiterscheinung einer Demokratiegefährdung, deren Kern jedoch die Idee eines Ehrenschutzstaates ist. Letzterer ist jedoch meines Erachtens nicht geeignet, die Demokratie auf lange Sicht zu erhalten. Nur der Staat, der die geistige Freiheit seiner Bürger voranstellt, ist eine Demkratie hoher Qualität und damit geeignet, diese Demokratie langfristig zu erhalten.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Michael</title>
		<link>http://www.juber.de/wss/?p=1536#comment-2825</link>
		<dc:creator>Michael</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 24 Sep 2007 10:46:27 +0000</pubDate>
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		<description>Hallo Thomas. Ich gehe jetzt aus Zeitgründen nicht auf jeden Punkt Deiner Äußerung ein, sondern beschränke mich auf die Kernaussage, d.h. den Paragraf 130. 

Er ist meiner Meinung nach sinnvoll. Er regelt, dass eben niemand (egal aus welchem Lager) ungestraft zum Mord an seinen politischen oder religiösen Gegnern aufrufen kann. Und dem Paragrafen ist es egal, ob da von Rechts aus auf die Linken oder von Links aus auf die Rechten, von den Christen auf die Juden, von den Juden auf die Moslems, von den Moslem auf die Christen oder von den Christen auf die Moslem gefeuert wird - es ist so oder so verboten und es ist gut so.

Ob unter diesen Paragrafen dann Dinge wie die Leugnung des Holocaust fallen, ist Sache der Gerichte - dafür gibt es die Gewaltenteilung. Ich werde mich dazu auch nicht äußern, denn ich müsste mich intensiver mit dem Thema beschäftigen, als ich jetzt die Zeit habe. 

Es gibt aus meiner Sicht wichtigere Dinge, es geht darum, einen Überwachungsstaat zu verhindern. Die Lehren aus dem Dritten Reich und der DDR müssen gezogen werden.

Michael</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Thomas. Ich gehe jetzt aus Zeitgründen nicht auf jeden Punkt Deiner Äußerung ein, sondern beschränke mich auf die Kernaussage, d.h. den Paragraf 130. </p>
<p>Er ist meiner Meinung nach sinnvoll. Er regelt, dass eben niemand (egal aus welchem Lager) ungestraft zum Mord an seinen politischen oder religiösen Gegnern aufrufen kann. Und dem Paragrafen ist es egal, ob da von Rechts aus auf die Linken oder von Links aus auf die Rechten, von den Christen auf die Juden, von den Juden auf die Moslems, von den Moslem auf die Christen oder von den Christen auf die Moslem gefeuert wird &#8211; es ist so oder so verboten und es ist gut so.</p>
<p>Ob unter diesen Paragrafen dann Dinge wie die Leugnung des Holocaust fallen, ist Sache der Gerichte &#8211; dafür gibt es die Gewaltenteilung. Ich werde mich dazu auch nicht äußern, denn ich müsste mich intensiver mit dem Thema beschäftigen, als ich jetzt die Zeit habe. </p>
<p>Es gibt aus meiner Sicht wichtigere Dinge, es geht darum, einen Überwachungsstaat zu verhindern. Die Lehren aus dem Dritten Reich und der DDR müssen gezogen werden.</p>
<p>Michael</p>
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	<item>
		<title>Von: Thomas Kurbjuhn</title>
		<link>http://www.juber.de/wss/?p=1536#comment-2824</link>
		<dc:creator>Thomas Kurbjuhn</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 24 Sep 2007 06:27:40 +0000</pubDate>
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		<description>Das Problem bei allen Einschränkungen der Meinungsfreiheit ist, daß ich dadurch die Büchse der Pandora in Richtung Dikatatur eröffne. Insofern können wir uns durch das Grundgesetz sogar noch geschützt fühlen, denn im verfassungslosen England haben die Meinungseinschränkungen inzwischen ein Niveau erreicht, in welchem der typische Engländer seine Meinung nur noch DDR-ähnlich verklausuliert formuliert, wenn es um die Verschlechterung von Lebensqualität durch die multikulturelle Gesellschaft geht.
In Deutschland sind alle Gutmenschen glücklich über den Volksverhetzungsparagraphen, schließlich wird damit eine kontroverse Diskussion über die Vergangenheit und die Motive der damaligen Deutschen, Nationalsozialisten sein zu wollen, verhindert.Und das ist ganz nützlich, sonst müßte man vielleicht darüber nachdenken, ob man die heutige Akademikerkarriere nicht vielleicht zum großen Teil der Karriere und dem Finanzgewinn von Großeltern oder Urgroßeltern im Nationalsozialismus verdankt. Da baut man sich mit der deutschen Unterschicht und ihren aus Frust über das soziale Elend geäußerten plump-aggressiven Haßsprüchen einen leicht zu bekämpfenden Gegner auf, dessen Verknastung man dann als edle Tat im Sinne der Demokratie bejubelt.
Außerdem ist die volle Meinungsfreiheit und eine wirklich liberale Grundhaltung dem Deutschen an sich scheinbar wesensfremd, er braucht eine autoritäre Vorgabe bezüglich Richtig und Falsch, und das sich Unterordnen unter die selbstverständlich richtige Richtung des Multikulturalismus verschafft seinem autoritären Charakter dann die Befriedigung, die er braucht. Insofern war die Reeducation, die sich ja bewußt die autoritäre Persönlichkeitsstruktur des Deutschen zunutze machte, vordergründig erfolgreich. Aber eben nur vordergründig, denn echte engagierte Demokraten sind dadurch nicht geschaffen worden. Deshalb eben interessiert die ausufernde Überwachung die Bevölkerung auch nicht, da ihr der angstmachende panoptische Effekt eigentlich, gemäß der autoritären Persönlichkeitsstruktur, ganz recht ist. Und die aktiven Überwachungsgegner agieren meines Erachtens auch mehr zwecks Selbstbildpflege denn als aufrechte Demokraten, sonst wären sie nicht hauptsächlich Überwachungskritiker, sondern engagiert für Freiheitsrechte und gegen Grundrechtseinschränkungen wie z.B. durch den §130 STGB. Zum Schluß wundert sich dann die Linke, daß, zeigt sie sich ausnahmsweise mal engagiert für Normalbürger, es mit ihrer Meinungsfreiheit auch nicht weit her ist und die Betätigung als Sozialwissenschaftler schnell mal ausreicht für Antiterrorermittlungen und entsprechende Haftbefehle.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Das Problem bei allen Einschränkungen der Meinungsfreiheit ist, daß ich dadurch die Büchse der Pandora in Richtung Dikatatur eröffne. Insofern können wir uns durch das Grundgesetz sogar noch geschützt fühlen, denn im verfassungslosen England haben die Meinungseinschränkungen inzwischen ein Niveau erreicht, in welchem der typische Engländer seine Meinung nur noch DDR-ähnlich verklausuliert formuliert, wenn es um die Verschlechterung von Lebensqualität durch die multikulturelle Gesellschaft geht.<br />
In Deutschland sind alle Gutmenschen glücklich über den Volksverhetzungsparagraphen, schließlich wird damit eine kontroverse Diskussion über die Vergangenheit und die Motive der damaligen Deutschen, Nationalsozialisten sein zu wollen, verhindert.Und das ist ganz nützlich, sonst müßte man vielleicht darüber nachdenken, ob man die heutige Akademikerkarriere nicht vielleicht zum großen Teil der Karriere und dem Finanzgewinn von Großeltern oder Urgroßeltern im Nationalsozialismus verdankt. Da baut man sich mit der deutschen Unterschicht und ihren aus Frust über das soziale Elend geäußerten plump-aggressiven Haßsprüchen einen leicht zu bekämpfenden Gegner auf, dessen Verknastung man dann als edle Tat im Sinne der Demokratie bejubelt.<br />
Außerdem ist die volle Meinungsfreiheit und eine wirklich liberale Grundhaltung dem Deutschen an sich scheinbar wesensfremd, er braucht eine autoritäre Vorgabe bezüglich Richtig und Falsch, und das sich Unterordnen unter die selbstverständlich richtige Richtung des Multikulturalismus verschafft seinem autoritären Charakter dann die Befriedigung, die er braucht. Insofern war die Reeducation, die sich ja bewußt die autoritäre Persönlichkeitsstruktur des Deutschen zunutze machte, vordergründig erfolgreich. Aber eben nur vordergründig, denn echte engagierte Demokraten sind dadurch nicht geschaffen worden. Deshalb eben interessiert die ausufernde Überwachung die Bevölkerung auch nicht, da ihr der angstmachende panoptische Effekt eigentlich, gemäß der autoritären Persönlichkeitsstruktur, ganz recht ist. Und die aktiven Überwachungsgegner agieren meines Erachtens auch mehr zwecks Selbstbildpflege denn als aufrechte Demokraten, sonst wären sie nicht hauptsächlich Überwachungskritiker, sondern engagiert für Freiheitsrechte und gegen Grundrechtseinschränkungen wie z.B. durch den §130 STGB. Zum Schluß wundert sich dann die Linke, daß, zeigt sie sich ausnahmsweise mal engagiert für Normalbürger, es mit ihrer Meinungsfreiheit auch nicht weit her ist und die Betätigung als Sozialwissenschaftler schnell mal ausreicht für Antiterrorermittlungen und entsprechende Haftbefehle.</p>
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	<item>
		<title>Von: Michael</title>
		<link>http://www.juber.de/wss/?p=1536#comment-2822</link>
		<dc:creator>Michael</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 23 Sep 2007 20:04:42 +0000</pubDate>
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		<description>Hallo Thomas. Ist ein schwieriges Thema, denn das ist ein sensibler Bereich in Deutschland, wo man jedes Wort auf die Goldwaage legen muss. Damit die anderen wissen, worum es geht:

Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. 

In meinen Augen ist es nicht mit der Meinungsfreiheit abgedeckt, wenn jemand dazu aufruft, andere Menschen (egal ob es eine Einzelperson ist oder eine Gruppe von Menschen) zu töten oder anderweitig zu schädigen.

Dementsprechend hat dieser Paragraf seine Existenzberechtigung. 

Michael</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Thomas. Ist ein schwieriges Thema, denn das ist ein sensibler Bereich in Deutschland, wo man jedes Wort auf die Goldwaage legen muss. Damit die anderen wissen, worum es geht:</p>
<p>Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,<br />
1. zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder<br />
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. </p>
<p>In meinen Augen ist es nicht mit der Meinungsfreiheit abgedeckt, wenn jemand dazu aufruft, andere Menschen (egal ob es eine Einzelperson ist oder eine Gruppe von Menschen) zu töten oder anderweitig zu schädigen.</p>
<p>Dementsprechend hat dieser Paragraf seine Existenzberechtigung. </p>
<p>Michael</p>
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	<item>
		<title>Von: Thomas Kurbjuhn</title>
		<link>http://www.juber.de/wss/?p=1536#comment-2821</link>
		<dc:creator>Thomas Kurbjuhn</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 23 Sep 2007 16:55:56 +0000</pubDate>
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		<description>Wer sich für Freiheit einsetzt, sollte doch auch Befürworter einer umfassenden Meinungsfreiheit bezüglich politischer Fragen sein. Da müßten sich die Gegner der Überwachung doch eigentlich auch für die Abschaffung des § 130 STGB einsetzen.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Wer sich für Freiheit einsetzt, sollte doch auch Befürworter einer umfassenden Meinungsfreiheit bezüglich politischer Fragen sein. Da müßten sich die Gegner der Überwachung doch eigentlich auch für die Abschaffung des § 130 STGB einsetzen.</p>
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